Beratungsschwerpunkte:

Frau Bauer ist ausgewiesene Spezialistin im Arbeitsrecht mit 20jähriger praktischer Erfahrung in Unternehmen als Leiterin von Rechtsabteilungen und als Personalchefin.

Sie kann Arbeitgeber praxisrelevant beraten, insbesondere bei Verhandllungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften - oder aber auch selbst die Verhandlungen übernehmen oder begleiten. Für Verhandlungen zwischen den betriebsverfassungsrechtlichen Organen, Gewerkschaften und Arbeitgebern ist Frau Bauer als ausgewiesene Praktikern für alle Fragen der betrieblichen Mitbestimmung, Interessenausgleichsverhandlungen, Sozialplanverhandlungen, Tarifverhandlungen prädestiniert. In der Verhandlungsführung kann sie neben der Fachkompetenz sowohl Coachingtools einsetzen, als auch als Mediatorin tätig werden.

Sanierung, Restrukturierung, Outsourcing, Beratung bei Betriebsübergängen nach § 613 a BGB, Personalabbau (Massenentlassungen) , Gründung von Beschäftigungsgesellschaften, innerbetriebliche Organisationsveränderungen gehören zum Schwerpunkt von Frau Bauer.

Bei der Beratung von Arbeitnehmern im Falle von Konflikten mit dem Arbeitgeber kann Frau Bauer neben der Rechtsberatung auch zielgerichtetes Coaching geben, da sie das innerbertriebliche Konfliktpotential kennt.

Daneben bietet sie folgendes Leistungsspektrum an:

  • Beratung und Erstellung von Arbeitsverträgen
  • Beratung und Erstellung von Dienstverträgen für Geschäftsführer und Vorstände
  • Beratung bei Kündigungen und Erstellung von Aufhebungsverträgen
  • Durchführung von Kündigungsschutzverfahren
  • Beratung von Arbeitgebern zur Implementierung notwendiger Prozesse und Betriebsvereinbarungen, um "Compliance-Konform" zu sein
  • Beratung und Erstellung von Vergütungsmodellen, auch von Vorständen und Aufsichtsräten um die Corporate Governance-Vorgaben zur Vergütung einzuhalten.